Arbeitsschutz
Die Sicherheit unserer Mitarbeiter liegt uns sehr am Herzen und hat oberste Priorität.
Arbeitsschutz bedeutet nicht nur das Vorhalten von Persönlichen Schutzausrüstungen für unsere Kollegen während ihrer Arbeiten auf den Dächern, sondern ist mit der Einhaltung einer Vielzahl von Vorschriften der Bau-Berufsgenossenschaft Hannover verbunden.
Eine Grundvoraussetzung für den Einsatz unserer Mitarbeiter ist eine ordnungsgemäße Absturzsicherung z.B. durch Einrüstung der absturzgefährdeten Arbeitsbereiche. Arbeiten mit langen Leitern oder von nicht fachgerecht hergestellten Gerüsten lehnen wir grundsätzlich ab.
Nach den neuesten Unfallverhütungsvorschriften sind auf Steildächern ab einer Dachneigung von 22,5° beim Abdecken des alten Dachmaterials sowie beim Neueindecken des Daches Netze gegen einen Absturz nach innen zu spannen.
Wir verfügen über die notwendigen Vorrichtungen und Netze, ständige TÜV – Kontrollen sorgen für zusätzliche Sicherheit. Zur Einhaltung dieser Vorschriften wurden Mitarbeiter der BDG bei der Bauberufsgenossenschaft zu zertifizierten Netztechnikern ausgebildet.
Eine weitere Vorschrift verlangt, dass Steildächer ab 22,5° Dachneigung zusätzliche Sicherungsmaßnahmen vorgehalten werden müssen. Der Einsatz von Dachschutzwänden fängt damit im Fall des Abrutschens eines Mitarbeiters auf und verhindert einen Absturz. Wir verfügen über eigene Dachschutzwände.
Arbeitsschutz bedeutet auch die regelmäßige Untersuchung unserer Mitarbeiter bei der BG Bau, um die ärztliche Bestätigung für deren Einsatz z.B. bei der Schadstoffsanierung zu gewährleisten.
Vor Beginn eines Bauvorhabens gehört im Vorfeld einer Ausführung die örtlichen Gegebenheiten, die Art der Arbeiten, die Arbeitsabläufe, die vorhandenen Schadstoffe und andere Belastungen durch eine Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren und entsprechende Handlungsvorgaben durch einen Arbeitsplan und durch eine Betriebsanweisung festzulegen.